Kind beim schnitzen

Kind auf dem Kletterturm im Waldorfkindergarten Gummersbach

Zusätzlich zu den gesetzlichen Zahlungen zum Jugendamt wird ein monatlicher Beitrag erhoben, der sich aus dem Mitgliedsbeitrag zum Verein, dem Beitrag zur Vereinigung der Waldorfkindergärten NRW und den Kosten für die Beköstigung (Frühstück, Mittagsverpflegung und Nachmittags-Snack) zusammensetzt.